Die Energiewende nimmt Fahrt auf, und ein zentraler Aspekt dabei ist die zunehmende Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors. Das Aufkommen von Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern in privaten Haushalten steigt stetig. Diese Entwicklung bringt Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Stabilität der Stromnetze, da die Leistung dieser Geräte oft höher ist als die herkömmlicher Haushaltsgeräte.
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Inhalt
- §14a EnWG: Was hat sich geändert?
- Kernpunkte des §14a EnWG
- Was bedeutet das für Wallbox-Besitzer?
- Berechnung der Netzentgeltreduzierung
- Wie kann meine Wallbox geregelt werden?
- Kann jede Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert werden?
- Warten die EVUs auf die FNN-Steuerbox?
- Fazit
§14a EnWG: Was hat sich geändert?
Um die Herausforderungen von drohenden Überlastungen zu meistern, wurde §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überarbeitet. Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2023 entsprechende Beschlüsse gefasst, die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Ziel ist es, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Ladestationen für Elektroautos (Wallboxen), Klimaanlagen und Stromspeicher effizient in das Stromnetz zu integrieren.
Kernpunkte des §14a EnWG
- Anwendungsbereich der neuen Vorgaben: Der aktualisierte §14a EnWG gilt für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) mit einer Leistung von mindestens 4,2 kW. Dazu gehören: Private Ladesäulen (einschließlich mobiler Ladeeinrichtungen), Wärmepumpen, Speicher mit Netzbezug, Klimageräte
- Stromnetzstabilisierung: Die Netzbetreiber können bei drohender Überlast des Stromnetzes die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär reduzieren. Dies geschieht nur, wenn es zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität notwendig ist.
- Keine Verzögerung oder Ablehnung durch Netzbetreiber: Die Netzbetreiber dürfen den Anschluss und die Nutzung der Geräte nicht mehr wegen Netzüberlastung verzögern oder ablehnen.
- Reduzierte Netzentgelte: Als Gegenleistung für die Möglichkeit der Leistungsdrosselung erhalten Endverbraucher reduzierte Netzentgelte.
Was bedeutet das für Wallbox-Besitzer?
Für Besitzer von Wallboxen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und eine Leistung von über 4,2 kW aufweisen, ergeben sich wichtige Änderungen durch die Neuregelung des §14a EnWG. Diese Vorschriften sind besonders relevant für Eigentümer von Elektrofahrzeugen, die zu Hause private Ladestationen nutzen. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Notfall-Paragraf: Der §14a EnWG wird primär in Notfällen angewendet. Das bedeutet, Netzbetreiber dürfen die Leistung der Geräte nur dann steuern, wenn ernsthafte Gefährdungen für die Sicherheit ihres Netzes vorliegen. Sie sind verpflichtet, die Gründe für eine solche Steuerung transparent zu machen und nachvollziehbar zu belegen.
- Begrenzte Steuerung: Die Steuerung durch den Netzbetreiber ist auf das sogenannte „Dimmen“, also die Reduzierung der Leistung der Geräte, beschränkt. Wallboxen und Wärmepumpen dürfen auch bei einer Netzbetreiber-Steuerung weiterhin mit maximal 4,2 kW betrieben werden. Für die meisten modernen Wärmepumpen sollte dies keinen Betriebsstopp bedeuten, während Ladesäulen möglicherweise etwas in ihrer Leistung gedrosselt werden müssen.
- Zeitliche Begrenzung der Steuerung: Die Steuerung der Geräte durch den Netzbetreiber ist auf maximal zwei Stunden täglich limitiert. Erst wenn der Netzbetreiber den Zustand seines Netzes in Echtzeit ermitteln kann, darf er in Notfällen die Leistung für längere Zeit reduzieren. Zudem ist er verpflichtet, nach einer Steuerungsmaßnahme das Netz so auszubauen, dass solche Eingriffe zukünftig vermieden werden können.
- Finanzielle Entschädigung: Als Besitzer einer Wallbox oder anderer betroffener Geräte haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Einschränkungen durch die Steuerung des Netzbetreibers.
- Bestandsschutz für Vor-2024-Anlagen: Vor dem 01.01.2024 installierte Anlagen genießen Bestandsschutz und dürfen ohne Anpassungen weiterbetrieben werden. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue System überführt werden.
Berechnung der Netzentgeltreduzierung
Im Rahmen der Neuregelungen des §14a EnWG stehen Ihnen als Besitzer von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wallboxen, verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzentgelte zur Verfügung. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Hauptmodellen, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten:
Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
Das pauschale Modell ist für alle Geräte anwendbar, unabhängig davon, ob sie über einen separaten Zähler verfügen oder nicht. Hierbei erhalten Sie eine jährliche Gutschrift oder einen Pauschalbetrag. Die genaue Höhe der Entlastung variiert je nach Netzentgelt Ihres zuständigen Netzbetreibers, liegt aber üblicherweise bei etwa 160€ pro Jahr.
Diese pauschale Reduzierung wird automatisch in Ihrem Stromtarif berücksichtigt. Sie müssen hierfür keine weiteren Schritte unternehmen. Dieses Modell eignet sich besonders gut für Wallboxen mit niedrigem Stromverbrauch oder in Fällen, in denen momentan noch kein Elektrofahrzeug vorhanden ist.
Modul 2: Prozentuale Netzentgeltreduzierung
Das prozentuale Modell setzt voraus, dass Sie einen separaten Zähler für Ihre Wallbox haben. In diesem Fall wird der Stromverbrauch Ihrer Wallbox um 60% günstiger. Diese Option lohnt sich insbesondere für Vielfahrer. Wichtig zu beachten ist, dass Sie diese Option aktiv bei Ihrem Energielieferanten beantragen müssen. Geschieht dies nicht, wird standardmäßig die pauschale Netzentgeltreduzierung angewendet.
Ab 2025 ist eine zusätzliche Option geplant – die zeitvariable Netzentgeltreduzierung. Dieser Tarif kombiniert die pauschale Reduzierung mit variablen Zeitfenstern, in denen Sie Ihre Verbrauchseinrichtungen zu Zeiten hoher Netzkapazität betreiben können. Dadurch tragen Sie zur Entlastung des Netzes bei und erhalten zusätzliche finanzielle Vorteile.
Diese Modelle zur Netzentgeltreduzierung bieten Ihnen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern garantieren auch, dass der Netzbetreiber den Anschluss Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht aufgrund von Netzüberlastung verzögern oder ablehnen darf. Bei regelmäßigen Steuerungen durch den Netzbetreiber werden zudem Maßnahmen zur Beseitigung der Engpassstelle in Erwägung gezogen. Insgesamt bieten diese Optionen eine attraktive finanzielle Gegenleistung für die durch §14a EnWG ermöglichte Steuerbarkeit Ihrer Geräte.
Wie kann meine Wallbox geregelt werden?
Aktuell stellen Rundsteuerempfänger das einfachste Instrument dar, auf das Netzbetreiber zurückgreifen können, um die Leistung von Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zu steuern. Zwar könnten einige Ausnahmen existieren, und es ist denkbar, dass Netzbetreiber die Umsetzung bis zum vollständigen Rollout von Smart Metern aufschieben, da diese neue Möglichkeiten für das Netzmanagement bieten. Trotzdem spielen Rundsteuerempfänger eine zentrale Rolle in der aktuellen Netzsteuerung.
Die Rundsteuertechnik, ist eine bewährte Methode, mit der Energieversorgungsunternehmen (EVU) Signale über das Stromnetz an angeschlossene Verbraucher und Erzeuger übermitteln. Diese Technik dient hauptsächlich der Fernsteuerung von Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen im Rahmen des Lastmanagements.
§14a EnWG konform
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Ein Rundsteuerempfänger ist ein spezielles Gerät, das vom Netzbetreiber in der elektrischen Unterverteilung Ihres Zuhauses installiert wird. Dieses Gerät fungiert als Vermittler zwischen dem Stromnetz und der Wallbox. Für die Signalübertragung von diesem Empfänger zur Wallbox ist eine zusätzliche zweidrähtige Leitung notwendig.
Die Funktionsweise des Rundsteuerempfängers basiert darauf, dass je nach Anschlusspunkt des Kabels am Empfänger unterschiedliche Steuersignale generiert werden können. Diese variablen Signale ermöglichen es, die Leistungsabgabe der Wallbox in verschiedenen Stufen zu regulieren. Die gängigsten Einstellungen hierbei sind 0%, 30%, 60% oder 100%. Auf diese Weise kann der Netzbetreiber die Stromentnahme durch die Wallbox je nach Bedarf des Stromnetzes flexibel anpassen. Um die Dimmfunktion zu ermöglichen, müssen die entsprechenden Wallboxen mit einem zusätzlichen Steuerkontakt ausgerüstet sein. Als Alternative gibt es jedoch stets die Option einer vollständigen Abschaltung.
Kann jede Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert werden?
Es ist grundsätzlich machbar, jede Wallbox komplett vom Netz zu trennen, falls sie über keine weitergehenden Dimmoptionen verfügt. Dies wird durch den Einsatz eines zusätzlichen Lastabwurfrelais ermöglicht. In diesem Szenario steuert beispielsweise der Rundsteuerempfänger ein Relais, das die Wallbox vollständig vom Stromnetz trennt.
Bei Wallboxen mit einer Leistung von 11 kW könnte man theoretisch auch nur zwei der drei Phasen abschalten, sodass das Fahrzeug weiterhin mit 3,7 kW einphasig geladen wird. Hierbei gilt es jedoch zu bedenken, ob die Wallbox in einen Störmodus wechselt, wenn plötzlich zwei Phasen ausfallen. Diese Möglichkeit sollte daher vorab mit dem Hersteller der Wallbox oder einem Fachmann abgeklärt werden, um sicherzustellen, dass die Wallbox korrekt funktioniert und keine Schäden durch den unerwarteten Phasenausfall entstehen.
Warten die EVUs auf die FNN-Steuerbox?
Eine FNN-Steuerbox ist ein Steuer- und Schaltmodul, das in intelligenten Messsystemen verwendet wird, um Energieerzeugungsanlagen und Verbraucher in Kundenanlagen zu steuern. Sie ermöglicht die Integration und effiziente Steuerung von Energieflüssen im Netz, insbesondere im Kontext der Energiewende und der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Die FNN-Steuerbox kommuniziert über standardisierte Protokolle und ist ein zentraler Bestandteil moderner Smart-Grid-Technologien.
Die FNN-Steuerbox bietet zukünftig die Möglichkeit, Wallboxen entweder über EEBUS oder ein zusätzliches HEMS-System zu steuern. Außerdem sind einige Modelle der FNN-Steuerbox in der Lage, Befehle über zusätzliche Relais zu übermitteln.
Nachfrage bei unserem Städtischen Netzbetreiber:
Der städtische Netzbetreiber teilte uns auf Anfrage mit, dass derzeit Elektriker angewiesen werden, alle erforderlichen Maßnahmen für den möglichen Einbau eines Rundsteuerempfängers vorzubereiten. Dies schließt die Errichtung einer Kabelverbindung zwischen der Wallbox und dem potenziellen Standort des Rundsteuerempfängers ein. Alternativ wird bei Wallboxen oder einer mobilen Ladestationen (CEE Steckdosen) ohne Steuereingang ein Schütz eingebaut, das in der Lage ist, die gesamte Last abzutrennen. Je nach aktueller Netzbelastung wird entschieden, ob ein Rundsteuerempfänger sofort installiert wird oder ob man bis zum umfassenden Rollout der Smartmeter wartet, um dann eine Anbindung an eine FNN-Steuerbox vorzunehmen. Es geht also zunächst um die Vorbereitung der Infrastruktur, während man die weitere Entwicklung abwartet.
Fazit
Zur Steuerung der Wallboxen und anderer Geräte werden derzeit Rundsteuerempfänger eingesetzt. Diese ermöglichen es dem Netzbetreiber, die Stromentnahme flexibel anzupassen. In Zukunft könnte die Steuerung auch über FNN-Steuerboxen erfolgen, die eine Integration in intelligente Messsysteme und Smart-Grid-Technologien ermöglichen.
Insgesamt stellt die Neuregelung des §14a EnWG einen wichtigen Schritt zur Integration erneuerbarer Energien und zur Stabilisierung des Stromnetzes dar. Sie bietet Verbrauchern finanzielle Anreize und fördert gleichzeitig eine effizientere Energienutzung. Der Ausbau der Netzinfrastruktur und die Vorbereitung auf moderne Steuerungsmethoden wie Smart Meter und FNN-Steuerboxen sind entscheidende Maßnahmen, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden.