800 Watt Balkonkraftwerke bald erlaubt

800 Watt Balkonkraftwerke bald erlaubt?

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) setzt sich dafür ein, die Energiewende zu beschleunigen, indem er eine Reihe von wichtigen Vereinfachungen vorschlägt, die den Umgang mit Balkonkraftwerken erleichtern sollen. Unter anderem soll die Bagatellgrenze bis 800 Watt Einspeiseleistung eingeführt werden. Mittlerweile scheint die rechtliche Umsetzung der Vorschläge sehr wahrscheinlich zu sein.

Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt

Die Regulation for Generators (RFG) ist eine europäische Richtlinie, die seit 2016 eine Bagatellgrenze von 800 Watt für elektrische Erzeugungsanlagen festlegt. Bis zu dieser Grenze wird die private Stromerzeugung als „nicht relevant“ eingestuft. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) schlägt vor, diese Richtlinie auch in Deutschland einzuführen, um den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern.

Derzeit ist es erlaubt, eine Mini-PV-Anlage mit einer maximalen Wechselrichter Ausgangsleistung von 600 Watt zu betreiben. Bis zu dieser Grenze kann man sein Balkonkraftwerk vereinfacht anmelden und selbst anschließen. Durch eine Erhöhung auf 800 Watt würde sich die Rentabilität erhöhen und das Balkonkraftwerk würde sich noch schneller amortisieren.

Solarpaket 1

Im Rahmen des zweiten PV-Gipfels hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 05.05.2023 eine umfassende Photovoltaik-Strategie präsentiert, mit dem Ziel, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Unter anderem soll es zu einer Vereinfachung für mini-PV Anlagen kommen, was genau steht drin:

Die Nutzung von Balkon-PV soll erleichtert werden: Balkonkraftwerke, auch bekannt als „Stecker-Solargeräte“, bieten eine einfache Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Um die bestehenden Regelungen zu vereinfachen, beinhaltet die PV-Strategie verschiedene Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem eine Verschlankung der Meldepflichten, eine Privilegierung im Wohnungseigentums- und Mietrecht sowie die Zulassung des Schukosteckers als „Energiesteckvorrichtung“ und eine Erhöhung der Leistungsschwelle im Rahmen der technischen Normung.

In Deutschland ist die Obergrenze für die vereinfachte Anmeldung auf 600 Voltampere (VA), was 600 W entspricht, in der technischen Norm VDE-AR-N 4105 definiert. Das BMWK hat den Normgeber (VDE/DKE/FNN) gebeten, die Grenze für die vereinfachte Anmeldung sowie für die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 auf 800 VA Wechselstromleistung zu erhöhen.

Upgratefähiger Wechselrichter

Unsere Wechselrichter mit WLAN Schnittstelle bieten die Möglichkeit, die Leistungsgrenze von 600 Watt auf 800 Watt per Over-the-Air Update zu erhöhen. Sobald die Bagatellgrenze erhöht wird, steht das Update zur Verfügung und kann per App installiert werden.


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