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  • Schleswig-Holstein – Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II
Schleswig-Holstein - Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II
Förderung

Schleswig-Holstein – Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

von Besserladen
/
Oktober 10, 2023Oktober 10, 2023
/
Kommentare 0

Die Elektromobilität hat in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt. Elektrofahrzeuge sind nicht mehr nur eine umweltfreundliche Vision, sondern eine Realität auf unseren Straßen. Doch um den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität zu fördern, bedarf es nicht nur der Verbreitung von Elektrofahrzeugen selbst, sondern auch einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur. In Schleswig-Holstein hat man dies erkannt und ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das genau dieses Ziel verfolgt: die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

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1 Das Ziel des Förderprogramms
2 Welche Projekte können gefördert werden?
2.1 Kleinere Ladepunkte
2.2 Großprojekte
3 Wer kann Förderung beantragen?
4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
5 Was wird gefördert?
6 Wie wird gefördert?
7 Wie hoch ist der Zuschuss?
7.1 Für kleinere Ladepunkte beträgt der Zuschuss:
7.2 Für Großprojekte beträgt der Zuschuss:
8 Wie wir Ihnen helfen können:

Das Ziel des Förderprogramms

Das Hauptziel dieses Förderprogramms ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur im schönen Land Schleswig-Holstein zu fördern. Die Vision ist es, ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur zu schaffen, damit Besitzer von Elektrofahrzeugen in Schleswig-Holstein ihre Fahrzeuge überall im Land schnell und unkompliziert aufladen können.

Welche Projekte können gefördert werden?

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an kleinere Ladepunkte als auch an Großprojekte:

Kleinere Ladepunkte

  • Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einer Leistung zwischen 11 kW und 99 kW.

Großprojekte

  • Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW.
  • Errichtung von Ladepunkten im Rahmen besonderer Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten.

Wer kann Förderung beantragen?

Die Förderung kann von folgenden Personen und Organisationen beantragt werden:

  • Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z. B. Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler).
  • Personengesellschaften.
  • Juristische Personen des privaten Rechts.

Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichtet werden soll. Privatpersonen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind von der Antragsberechtigung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Projekt förderfähig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Projekt darf noch nicht begonnen sein. Der Kauf der Ladeinfrastruktur gilt als Beginn.
  • Die Ladeinfrastruktur muss gekauft und nicht geleast werden.
  • Der Standort der Ladeinfrastruktur muss sich in Schleswig-Holstein befinden.
  • Die technischen Mindestanforderungen müssen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen oder von der zuständigen Eichbehörde freigegeben sein.
  • Es darf sich nicht um einen Eigenbau, einen Prototypen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung handeln.
  • Die Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Eine Mindestbetriebsdauer von drei Jahren ist erforderlich.

Was wird gefördert?

Die Förderung erstreckt sich auf verschiedene Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des Netzanschlusses und der Montage der Ladestation sowie des Lastmanagements.
  • Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein im Rahmen besonderer Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt auf unterschiedliche Weisen, abhängig von der Größe des Projekts:

  • Für kleinere Ladepunkte erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Für Großprojekte erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung für diese Fördermaßnahmen gelten. Das bedeutet, dass die Summe der De-minimis Beihilfen, die ein Unternehmen oder Unternehmensverbund in drei Steuerjahren erhalten kann, auf 200.000 Euro begrenzt ist, oder auf 100.000 Euro für Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr. Falls bereits De-minimis-Beihilfen erhalten wurden, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Rahmen der Antragstellung hochgeladen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ladepunkt:

Für kleinere Ladepunkte beträgt der Zuschuss:

  • 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW.
  • 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW.
  • 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW.
  • 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort mit mindestens drei Ladepunkten.

In jedem Fall darf der Zuschuss 50 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Für Großprojekte beträgt der Zuschuss:

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
  • Für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt mit mindestens 100 kW beträgt der Zuschuss höchstens 30.000 Euro.

Mit diesem umfassenden Förderprogramm möchte Schleswig-Holstein nicht nur den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten. Elektromobilität wird somit noch attraktiver und umweltfreundlicher, und Schleswig-Holstein wird zu einem Vorreiter in Sachen nachhaltiger Verkehr.

Wie wir Ihnen helfen können:

Mit unserem OCPP Backend „Besserladen Cloud“ bieten wir Ihnen eine umfassende Softwarelösung für die Bereitstellung von Ladestationen für Mitarbeiter, Besucher und Dritte. Sie können zudem von der THG-Quote für Ihren öffentlichen Ladepunkt profitieren. Unsere Software verarbeitet „Signed Meter Values“, was für einen Eichrechtskonformen Abrechnungsprozess erforderlich ist. Darüber hinaus stellen wir vorkonfigurierte Ladehardware zusammen mit unserem Backend zur Verfügung, wodurch Sie sich vor Ort nur noch um die Installation der Ladepunkte kümmern müssen. Unser Ziel ist es, die Arbeit für Sie oder Ihren Elektriker erheblich zu erleichtern.

besserladen cloud

Besserladen Cloud: https://store.besserladen.de/besserladen-cloud/
Infos zum Förderprogramm: https://wtsh.de/de/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-2
Antragstellung für kleiner Ladepunkte: https://wtsh-li1-2023.antragsverwaltung.de/
Antragstellung für Großprojekte: https://wtsh-li2-2023.antragsverwaltung.de/


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Kategorien: Förderung

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